Prof. Dr. Christine Langenfeld Prof. Dr. Irene Schneider !!Seminar im öffentlichen Recht SS 2005! ! Im SS 2005 biete ich zusammen mit Frau Prof. Dr. Irene Schneider, Islamwissenschaftlerin und Expertin für islamisches Recht am Institut für Arabistik der Universität Göttingen, ein Blockseminar an zum Thema: Islam in Deutschland – mögliche Konfliktfelder aus der Perspektive der Rechtswissenschaft und des Islam In Deutschland leben mittlerweile über 3 Mio. Muslime. Während bis vor einer Reihe von Jahren davon ausgegangen wurde, dass sie überwiegend in ihre Heimatländer zurückkehren, ist heute klar, dass sie auf Dauer in Deutschland bleiben werden. Die Integration der Muslime in unsere Gesellschafts-und Rechtsordnung genießt daher hohe Priorität. Hierbei zeigen sich allerdings eine Reihe von Problemen, die nicht leicht zu bewältigen sind. Muslimen fällt es oft schwer, sich in einer nicht islamischen Umwelt zurecht zu finden und ihre religiöse Identität zu leben. Die entscheidende Frage für die Zukunft wird sein, in welcher Weise sich die Muslime auf Dauer in einem Gemeinwesen – als Individuum und als Kollektiv positionieren können, das säkular und plural verfasst ist und die Gleichheit der Religionen garantiert. Hierzu bedarf es einer intensiven Debatte über die Entwicklungsfähigkeit und die Flexibilität des Islam. Das interdisziplinär angelegte Seminar möchte hierzu einen Beitrag leisten, u.a. indem es die Positionen beleuchtet, die Muslime in Deutschland zu einzelnen konfliktträchtigen Fragen einnehmen. Die Themen lauten: A. Historische Entwicklung I. Wege zur Religionsfreiheit I (bis zum Westfälischen Frieden 1648) ® II. Wege zur Religionsfreiheit II (bis zur Weimarer Reichsverfassung) ® III. Die Entwicklung des säkularen Staates ® IV. Religion und Herrschaft im Islam V. Muslime als Minderheiten in einem nicht islamischen Land B. Religionsfreiheit im modernen Verfassungsstaat I. Verhältnis von Staat und Religion nach dem Grundgesetz ® II. Individuelle und kollektive Religionsfreiheit nach dem Grundgesetz ® III. Der Begriff der Religionsgemeinschaft nach dem Grundgesetz ® IV. Islamische Organisationen in Deutschland V. Wie können sich Muslime in Deutschland als Religionsgemeinschaft(en) organisieren? C. Ausgewählte Konfliktfelder I. Die Stellung der Frau 1) im Islam 2) nach dem Grundgesetz ® II. Das Kopftuch 1) im Islam 2) aus der Perspektive des Grundgesetzes ® III. Schule (Schulpflicht, Schulgebet, Religionsunterricht etc.) 1) Staatlicher Bildungsauftrag und religiöse Selbstbestimmung ® 2) Islamische Positionen zu einzelnen Konfliktfeldern in der staatlichen Schule IV. Bestattung nach islamischem Ritus 1) nach deutschem Recht ® 2) islamische Positionen Das Seminar gehört, soweit ein öffentlich-rechtliches Thema bearbeitet wird, zum Pflichtfach öffentliches Recht. Die mit einem ® gekennzeichneten Themen sind von Studierenden der Rechtswissenschaften, die übrigen Themen von Studierenden der Islamwissenschaften zu bearbeiten. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich bei Herrn O. Panetta unter Tel.: 397853 oder panetta@gmx.de; Studierende der Islamwissenschaften wenden sich bitte an Frau Liesche, Institut für Arabistik, unter Tel.: 394398 oder arabsem@gwdg.de Die Dozentinnen stehen für inhaltliche Nachfragen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Lehrstühle und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin unter enomiko@gwdg.de (Lehrstuhl Langenfeld) bzw. arabsem@gwdg.de (Lehrstuhl Schneider). Darüber hinaus bieten wir eine Vorbesprechung an am 19. April um 18.00 c.t. im VG 209. Das Seminar wird voraussichtlich am 7.7.-8.7. als Blockseminar im Kloster Bursfelde stattfinden. Als einführende Literatur empfehlen wir: Mathias Rohe, Der Islam – Alltagskonflikte und Lösungen – Rechtliche Perspektiven, 2001 und Adel Khoury/Peter Heine/Janbernd Oebbecke, Handbuch Recht und Kultur des Islams in der deutschen Gesellschaft, 2000